finAPI AML-Risikoanalyse zur Geldwäscheprävention

finAPI AML-Risikoanalyse zur Einhaltung der neu überarbeiteten EBA Guidelines 2015/849

finAPI hat seine AML-Risikoanalyse erweitert (AML = Anti Money Laundering), sodass wir Sie künftig bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2015/ 849 unterstützen können. Mit der erweiterten AML-Risikoanalyse erkennen wir Transaktionen mit höherem Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, unter anderem wenn ein Nutzer:

 

  • Geldbeträge von verschiedenen Zahlungskonten an denselben Zahlungsempfänger transferiert, die in Summe einen bestimmten Schwellenwert überschreiten und somit ein Anzeichen für eine mögliche Verschleierung sein können oder
  • Geldbeträge auf verschiedenen Zahlungskonten von demselben Zahler erhält, die zusammen in Summe einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, ohne dass es dafür einen klaren wirtschaftlichen oder legitimen Grund gibt oder
  • Gelder aus einem Drittland, von dem ein hohes Risiko hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht, erhält.

 

Sie möchten mehr über die AML-Risikoanalyse erfahren? Dann lesen die nachfolgenden ausführlichen Informationen und besuchen Sie die Produktseite der AML-Risikoanalyse.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit weiteren Cashflow– und Risikoanalysen und auf Wunsch mit individuellen Analysen. Für weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

 

Ausführlichere Informationen zu den Richtlinien zu überarbeiteten AML/CTF-Risikofaktoren

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, kurz EBA, hat die Guidelines 2015/849 überarbeitet und am 1. März 2021 in diesem Dokument veröffentlicht: Final Report on Guidelines on revised ML TF Risk Factors


Die Leitlinien zur Sorgfaltspflicht erläutern Faktoren, die beaufsichtigten Kredit- und Finanzinstituten innerhalb der EU sowie deren jeweiligen Aufsichtsbehörden bei der Bewertung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos im Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen berücksichtigen sollten.

Diese Änderungen in Leitlinie 18: „Sektorale Leitlinie für Zahlungsauslösedienstleister Anbieter von Zahlungsauslösediensten (PISP) und Anbieter von Kontoinformationsdiensten (AISP)“ betreffen sehr wahrscheinlich auch Ihr Unternehmen (S. 126 11. im o.g Dokument).


Speziell zur Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben wir eine spezielle „finAPI AML-Risikoanalyse“ erstellt. Diese können Sie ganz einfach in Ihre Systeme implementieren, um Transaktionen mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen und die Geldwäschebekämpfung (Anti Money Laundering, kurz AML) zu vereinfachen.

 

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