PSD2 Lizenz von finAPI

Sparen Sie sich den enormen Aufwand einer eigenen PSD2-Lizenz

Mit der PSD2-Lizenz von finAPI ersparen Sie sich und Ihrem Unternehmen sowohl einmalige als auch laufende Aufwände, die mit dem Registrierungs- und Lizenzierungsverfahren verbunden sind. Das Zulassungsverfahren und nachfolgende Anforderungen der BaFin nach Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 beinhalten beispielsweise:

Nutzen Sie die PSD2-Lizenz von finAPI zum Abruf von Endnutzer-Konten

Zum Abruf der Konten von Endnutzern bietet finAPI als Add-on die PSD2-Lizenz als Kontoinformationsdienst und/oder Zahlungsauslösedienst. Das Add-on „PSD2-Lizenz“ beinhaltet die Funktionen zur Nutzung von Kontoinformationsdiensten und/oder Zahlungsauslösediensten über die finAPI Webform, sofern Ihr Unternehmen nicht selbst über eine Lizenz als Zahlungsauslösedienst oder eine Registrierung als Kontoinformationsdienst verfügt.

"PSD2-Lizenz light" für eigene Konten mit der finAPI Webform

Für den Zugriff auf ausschließlich eigene Konten bietet finAPI die Nutzung der finAPI Webform als günstige, rechtlich sichere Lösung an. Sie profitieren unter anderen von einer schnellen Integration, einer einfachen Nutzung und responsivem Design.

PSD2 License as a Service

Ihre Vorteile durch die Nutzung der finAPI Lizenz

Zahlungsdiensterichtlinie

Welche Unternehmen benötigen eine PSD2-Lizenz (RegShield)?

Ihr Unternehmen ist von der PSD2-Regelung betroffen, wenn Sie:

Was ist ein Kontoinformationsdienst (KID)?

Kurz gesagt, dürfen KID die Kontoinformationen im Auftrag des Kunden von deren Bankkonten abrufen und verarbeiten. Im ZAG ist ein KID wie folgt definiert: Ein Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern (§ 1 Abs. 34 ZAG).

Was ist ein Zahlungsauslösedienst (ZAD)?

Kurz gesagt, ist es einem Zahlungsauslösedienst (ZAD) erlaubt, Zahlungen von Bankkonten zu initiieren. Die ausführliche Definition gemäß ZAG ist folgende: Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird (§ 1 Abs. 33 ZAG).

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