PSD2 Lizenz von finAPI

Sparen Sie sich den enormen Aufwand einer eigenen PSD2-Lizenz

Mit der PSD2-Lizenz von finAPI ersparen Sie sich und Ihrem Unternehmen sowohl einmalige als auch laufende Aufwände, die mit dem Registrierungs- und Lizenzierungsverfahren verbunden sind. Das Zulassungsverfahren und nachfolgende Anforderungen der BaFin nach Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 beinhalten beispielsweise:

PSD2-Lizenz von finAPI: sofort startklar!

Keine eigene PSD2-Lizenz? Kein Problem! Sollten Sie selbst nicht bei einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde (z.B. BaFin oder FMA) als Kontoinformationsdienst (KID/AIS) registriert oder als Zahlungsauslösedienst (ZAD/PIS) lizenziert sein, stellt finAPI Ihnen die entsprechende PSD2-Lizenz ganz einfach mit der finAPI WebForm zur Verfügung. 

Eigenanwender? Keine zusätzliche PSD2-Lizenz erforderlich

Wenn Sie finAPI ausschließlich für den Zugriff auf Ihre eigenen Konten nutzen („Access für Eigenanwender“), benötigen Sie keine zusätzliche PSD2-Lizenz. Bei Access für Eigenanwender ist die finAPI Webform bereits enthalten und bietet Ihnen damit eine einfache, bequeme und vor allem rechtlich sichere Lösung. 

PSD2 License as a Service

Ihre Vorteile durch die Nutzung der finAPI Lizenz

Zahlungsdiensterichtlinie

Welche Unternehmen benötigen eine PSD2-Lizenz (RegShield)?

Ihr Unternehmen ist von der PSD2-Regelung betroffen, wenn Sie:

Was ist ein Kontoinformationsdienst (KID)?

Kurz gesagt, dürfen KID die Kontoinformationen im Auftrag des Kunden von deren Bankkonten abrufen und verarbeiten. Im ZAG ist ein KID wie folgt definiert: Ein Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern (§ 1 Abs. 34 ZAG).

Was ist ein Zahlungsauslösedienst (ZAD)?

Kurz gesagt, ist es einem Zahlungsauslösedienst (ZAD) erlaubt, Zahlungen von Bankkonten zu initiieren. Die ausführliche Definition gemäß ZAG ist folgende: Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird (§ 1 Abs. 33 ZAG).

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