PSD2-Lizenz von finAPI: Für effiziente, sichere und rechtskonforme Zahlungsdienste
PSD2 Lizenz von finAPI
Sparen Sie sich den enormen Aufwand einer eigenen PSD2-Lizenz
Mit der PSD2-Lizenz von finAPI ersparen Sie sich und Ihrem Unternehmen sowohl einmalige als auch laufende Aufwände, die mit dem Registrierungs- und Lizenzierungsverfahren verbunden sind. Das Zulassungsverfahren und nachfolgende Anforderungen der BaFin nach Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 beinhalten beispielsweise:
- Keine Erstellung des mehr als 100-seitigen Lizenzantrags
- Kein Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Keine Bereitstellung von Haftungskapital
- Keine internen und externen Audits
- Keine Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen an Betriebsprozesse und Datenschutz
- Kein Management und Reporting von Sicherheitsvorfällen
- Keine Einhaltung von Geldwäscherichtlinien und Aufbau von Prozessen zur Betrugsabwehr
- Kein laufendes Reporting an Aufsichtsbehörden
PSD2-Lizenz von finAPI: sofort startklar!
Keine eigene PSD2-Lizenz? Kein Problem! Sollten Sie selbst nicht bei einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde (z.B. BaFin oder FMA) als Kontoinformationsdienst (KID/AIS) registriert oder als Zahlungsauslösedienst (ZAD/PIS) lizenziert sein, stellt finAPI Ihnen die entsprechende PSD2-Lizenz ganz einfach mit der finAPI WebForm zur Verfügung.
Eigenanwender? Keine zusätzliche PSD2-Lizenz erforderlich
Wenn Sie finAPI ausschließlich für den Zugriff auf Ihre eigenen Konten nutzen („Access für Eigenanwender“), benötigen Sie keine zusätzliche PSD2-Lizenz. Bei Access für Eigenanwender ist die finAPI Webform bereits enthalten und bietet Ihnen damit eine einfache, bequeme und vor allem rechtlich sichere Lösung.
PSD2 License as a Service
Ihre Vorteile durch die Nutzung der finAPI Lizenz
- Spart kostspielige und komplexe PSD2 Lizenzierung und Registrierung bei der BaFin
- Ihr RegShield für PSD2-konforme Zahlungsdienste
- Lizenzierter Zahlungsauslösedienst (ZAD)
- Registrierter Kontoinformationsdienst (KID)
- Lizenziertes Zahlungsinstitut nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gemäß PSD2 Richtlinie
- Langjährige Erfahrung in der Finanzbranche
Zahlungsdiensterichtlinie
Welche Unternehmen benötigen eine PSD2-Lizenz (RegShield)?
Ihr Unternehmen ist von der PSD2-Regelung betroffen, wenn Sie:
- Verbrauchern oder Unternehmen online einen Dienst bereitstellen, der Bankkontodaten anzeigt oder verarbeitet und/oder Zahlungen von Bankkonten eines Nutzers ermöglicht und
- Zugangsdaten zu Bankkonten entgegennimmt, die einen Online-Zugriff auf die Bankkonten ermöglichen und
- mit den Zugangsdaten auch Zugriff auf Zahlungskonten, insbesondere Girokonten erlangt werden kann.
Was ist ein Kontoinformationsdienst (KID)?
Kurz gesagt, dürfen KID die Kontoinformationen im Auftrag des Kunden von deren Bankkonten abrufen und verarbeiten. Im ZAG ist ein KID wie folgt definiert: Ein Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern (§ 1 Abs. 34 ZAG).
Was ist ein Zahlungsauslösedienst (ZAD)?
Kurz gesagt, ist es einem Zahlungsauslösedienst (ZAD) erlaubt, Zahlungen von Bankkonten zu initiieren. Die ausführliche Definition gemäß ZAG ist folgende: Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird (§ 1 Abs. 33 ZAG).
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finAPI GmbH
Adams-Lehmann-Str. 44
80797 München
BaFin
Offiziell lizenziert und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
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