PSD2-Lizenz von finAPI:
Für effiziente, sichere
und rechtskonforme
Zahlungsdienste

Zeit und Aufwand für eigene BaFin PSD2 Lizenz sparen
und trotzdem Lizenzierungs- und Registrierungspflichten einhalten?
Geht ganz einfach: mit PSD2 License as a Service von finAPI.
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PSD2-Lizenz
von finAPI:
Für effiziente,
sichere und rechts-
konforme Zahlungsdienste
Zeit und Aufwand für eigene BaFin PSD2 Lizenz sparen
und trotzdem Lizenzierungs- und Registrierungspflichten einhalten?
Geht ganz einfach: mit PSD2 License as a Service von finAPI.
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PSD2-Lizenz
von finAPI:
Für effiziente,
sichere und rechtskonforme Zahlungsdienste
Zeit und Aufwand für eigene BaFin PSD2 Lizenz sparen
und trotzdem Lizenzierungs- und Registrierungspflichten einhalten? Geht ganz einfach: mit PSD2 License as a Service
von finAPI.
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Mit finAPI erfüllen Sie die Verpflichtungen der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Wer Kontoinformationsdienste (KID) erbringen möchte, muss sich bei der BaFin als Kontoinformationsdienstleister registrieren. Wer Zahlungsauslösedienste (ZAD) ausführen möchte, benötigt dafür sogar eine Lizenz der BaFin. Ersparen Sie sich den Aufwand einer eigenen Registrierung und/oder Lizenzierung und nutzen Sie stattdessen die PSD2-Lizenz (auch RegShield) von finAPI. Wir sind von der BaFin nach Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) lizenziert und übernehmen für Sie mit unserer PSD2 License as a Service die umfangreichen Verpflichtungen, die an die regulatorischen Anforderungen der Finanzbehörde geknüpft sind.

finAPI hat die Erlaubnis der BaFin – Rechtssicherheit bei PSD2 konformen Lösungen

Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland hat finAPI bereits im Januar 2019 die Erlaubnis erhalten, Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste anzubieten. Neben höchsten Sicherheitsstandards bei der Verarbeitung von besonders schützenswerten Informationen bietet Ihnen finAPI damit auch die erforderliche Rechtssicherheit für den Betrieb von Kontoinformationsdiensten und Zahlungsauslösediensten sowie damit verbundener Lösungen.

PSD2 Lizenz von finAPI

Sparen Sie sich den enormen Aufwand einer eigenen PSD2-Lizenz

Mit der PSD2-Lizenz von finAPI ersparen Sie sich und Ihrem Unternehmen sowohl einmalige als auch laufende Aufwände, die mit dem Registrierungs- und Lizenzierungsverfahren verbunden sind. Das Zulassungsverfahren und nachfolgende Anforderungen der BaFin nach Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 beinhalten beispielsweise:

Nutzen Sie die PSD2-Lizenz von finAPI zum Abruf von Endnutzer-Konten

Zum Abruf der Konten von Endnutzern bietet finAPI als Add-on die PSD2-Lizenz als Kontoinformationsdienst und/oder Zahlungsauslösedienst. Das Add-on „PSD2-Lizenz“ beinhaltet die Funktionen zur Nutzung von Kontoinformationsdiensten und/oder Zahlungsauslösediensten über die finAPI Webform, sofern Ihr Unternehmen nicht selbst über eine Lizenz als Zahlungsauslösedienst oder eine Registrierung als Kontoinformationsdienst verfügt.

"PSD2-Lizenz light" für eigene Konten mit der finAPI Webform

Für den Zugriff auf ausschließlich eigene Konten bietet finAPI die Nutzung der finAPI Webform als günstige, rechtlich sichere Lösung an. Sie profitieren von einer schnellen Integration, einer einfachen Nutzung, responsivem Design sowie höchsten Sicherheitsstandards und Systemverfügbarkeit durch regelmäßige Prüfungen und IT-Sicherheitsaudits.

PSD2 License as a Service

Ihre Vorteile durch die Nutzung der finAPI Lizenz

Zahlungsdiensterichtlinie

Welche Unternehmen benötigen eine PSD2-Lizenz (RegShield)?

Ihr Unternehmen ist von der PSD2-Regelung betroffen, wenn Sie:

Was ist ein Kontoinformationsdienst (KID)?

Kurz gesagt, dürfen KID die Kontoinformationen im Auftrag des Kunden von deren Bankkonten abrufen und verarbeiten. Im ZAG ist ein KID wie folgt definiert: Ein Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern (§ 1 Abs. 34 ZAG).

Was ist ein Zahlungsauslösedienst (ZAD)?

Kurz gesagt, ist es einem Zahlungsauslösedienst (ZAD) erlaubt, Zahlungen von Bankkonten zu initiieren. Die ausführliche Definition gemäß ZAG ist folgende: Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird (§ 1 Abs. 33 ZAG).

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Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.