VoP-Lösung als Service für Banken und Drittdienstleister (TPP)
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in der EU eine neue Pflicht: Vor jeder Überweisung muss der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgeglichen werden. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) soll sicherstellen, dass Überweisungen an den richtigen Empfänger gehen, Tippfehler vermieden werden und Betrugsversuche wie APP-Fraud deutlich reduziert werden.
VoP ist damit mehr als nur eine technische Vorgabe – sie erhöht Sicherheit, Vertrauen und Transparenz im Zahlungsverkehr. Zahlungsdienstleister und Banken müssen ihre Systeme entsprechend anpassen, um den IBAN-Namensabgleich vor Freigabe der Zahlung durchzuführen.
finAPI hat dafür einen eignen VoP-Service entwickelt, um als Zahlungsauslösedienst die Überprüfung für nicht-lizenzierte Kunden übernehmen zu können. Kunden, die die PSD2-Lizenz und die Webform von finAPI nutzen, profitieren daher automatisch von der VoP-Prüfung durch finAPI. Darüber hinaus bietet finAPI den VoP Service aber auch selbst-lizenzierten Banken und Zahlungsdienstleister, ohne eigene VoP-Lösung, an.
Wie funktioniert die Verification of Payee?
Vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung wird überprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen übereinstimmt, der bei der Bank des Empfängers unter der angegebenen IBAN hinterlegt ist. Stimmen die Daten überein, wird dem Kunden die Übereinstimmung als „Match“ angezeigt und er kann beruhigt die Überweisung auslösen. Weichen die Angaben hingegen voneinander ab, erhält der Zahlende eine entsprechende Rückmeldung („Close Match“ oder „No Match“). Die Entscheidung, ob eine Überweisung anschließend ausgeführt wird, liegt immer beim Zahlenden: Er oder sie kann, die Zahlung freigeben oder abbrechen, um Eingaben zu korrigieren und anschließend erneut einzureichen.
So lassen sich Eingabefehler und Manipulationen erkennen, bevor Geld gesendet wird. Besonders bei sogenannten „Authorized Push Payment“-Betrugsfällen (APP-Fraud), bei denen Verbraucher gezielt zur Überweisung auf ein betrügerisches Konto verleitet werden, bietet VoP einen zusätzlichen Schutz.
Was Unternehmen beachten sollten, um ein „No Match“ zu verhindern
Für den Zahlenden ist das Ergebnis der Empfängerprüfung nicht immer nachvollziehbar – vor allem, wenn der eingegebene Name zwar plausibel scheint, aber nicht exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. In solchen Fällen kann es zu einem „No Match“ kommen, obwohl die Zahlung korrekt wäre.
Typische Praxisbeispiele ohne eindeutiges "Match"
- Ein Patient überweist eine Privatrechnung an „Zahnarzt Mustermann“. Die IBAN ist korrekt, der Kontoinhaber heißt jedoch „Thomas Mustermann“.
- Eine Überweisung an das „Fitnessstudio Buxtehude“ führt zu einem „No Match“, weil das Konto auf „Sabine Sportler“ läuft.
- Die Personengesellschaft „Handwerker-Hero“ gibt auf der Rechnung seinen Firmennamen an. Kontoinhaber ist jedoch „Harry Handwerker“.
So vermeiden Sie Unsicherheiten und Zahlungsabbrüche beim Zahlenden
Unternehmen sollten deshalb darauf achten, den tatsächlichen Kontoinhabernamen in Rechnungen und Zahlungsaufforderungen anzugeben, um unnötige Rückfragen und Zahlungsabbrüche zu vermeiden.
Außerdem können sich betroffene Unternehmen bei ihrer Bank erkundigen, ob diese sogenannte Aliase anbietet, um mehrere Namen zu hinterlegen und so ein „Match“ zu ermöglichen.
Alternativ können sie Rechnungen einen QR-Code mit allen Überweisungsdaten angeben. Für eine einfache, bequeme Überweisung scannt der Kunden den QR-Code und führt die Überweisung wie gewohnt aus. Tippfehler werden vermieden und die VoP-Prüfung liefert zuverlässig ein „Match“.
Regulatorische Pflicht für alle Zahlungsdienstleister
Alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum müssen eine Verification of Payee durchführen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Das bedeutet, dass nicht nur Banken, sondern auch Zahlungsdienstleister wie finAPI verpflichtet sind, den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Für Verbraucher entsteht dadurch mehr Transparenz und Sicherheit, für Unternehmen eine zusätzliche Herausforderung bei der technischen Umsetzung.
Warum finAPI auf eine eigene VoP-Lösung setzt – für sich und als Angebot für Banken und TPP
Viele Anbieter greifen bei VoP auf externe Routing- und Verifikationsdienste zurück. finAPI geht bewusst einen anderen Weg und entwickelt die VoP-Funktionalität komplett im eigenen Haus.
Registrierung als RVM-Anbieter im VoP-Verfahren
finAPI hat sich erfolgreich als Routing and/or Verification Mechanism (RVM) beim European Payments Council (EPC) im Rahmen des VoP-Verfahrens registriert und qualifiziert.
Dies ist Voraussetzung dafür, als anerkannter Anbieter für Routing- und Verifikationsmechanismen (RVM) im Rahmen der neuen Instant-Payments-Verordnung zu agieren. Der EPC fungiert dabei als zentrale Organisation für die europäische Zahlungsstandardisierung und vergibt die Zulassung nur an Anbieter, die ihre technische Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Interoperabilität nachgewiesen haben.
Fazit: Sichere Empfängerprüfung als VoP-Service für Banken und TPP
Mit dem eigenentwickelten VoP-Service bietet finAPI Banken und Drittdienstleistern eine einfach integrierbare und regulatorisch konforme Möglichkeit, die Empfängerprüfung gemäß EU-Verordnung umzusetzen. Statt aufwändiger Eigenentwicklung erhalten Zahlende einen zuverlässigen Service, der höchste Anforderungen an Qualität, Performance und Sicherheit erfüllt – kurz: VoP-ready mit finAPI.
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